Fragen zum Verzeichnis

Fragen zum Verzeichnis

Mit den Angeboten von sbsswiss.ch unterstützen wir Sie dabei, Ihr Unternehmen auf das nächste Level zu heben – durch innovative Dienstleistungen, professionelle Beratung und massgeschneiderte Lösungen.

Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten?
Sie fragen – wir antworten! Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu klären und Sie bestmöglich zu beraten.

Kontaktieren Sie uns – gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihren Erfolg.

Wie kann ich Fehler oder fehlende Informationen über mein Unternehmen im Verzeichnis korrigieren oder ergänzen?

Sobald wir Ihr Unternehmen in unser Verzeichnis aufgenommen haben, erhalten Sie eine persönliche USERCARD mit Ihren Zugangsdaten. Über diese Zugänge können Sie jederzeit Ihre Firmendaten selbstständig korrigieren oder ergänzen.

Wie läuft der Prozess ab?

  • Melden Sie sich mit Ihrer USERCARD im Verzeichnis an
  • Nehmen Sie die gewünschten Änderungen oder Ergänzungen direkt im Profil vor.
  • Die aktualisierten Daten werden anschliessend von unserem Backoffice-Team überprüft.
  • Nach erfolgreicher Kontrolle werden die Änderungen auf der Homepage veröffentlicht.

Sie haben Fragen zur USERCARD oder zum Änderungsprozess? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Nein, sbsswiss.ch ist kein amtliches Verzeichnis und auch keine behördliche Institution. Unsere Plattform ist eine private Webseite, die Unternehmen die Möglichkeit bietet, sich in einem professionellen Verzeichnis einzutragen. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, ihre Reichweite zu erhöhen und leichter gefunden zu werden – unabhängig von behördlichen Strukturen.

Nein, sbsswiss.ch versendet keine Rechnungen in dieser Form. Der erhaltene Brief stellt ein unverbindliches und freiwilliges Angebot dar, das Ihnen die Möglichkeit bietet, von den Leistungen von sbsswiss.ch zu profitieren.

Wichtig:

  • Es besteht keine Verpflichtung für Sie, auf das Angebot einzugehen – es ist vollkommen freiwillig.
  • Wenn kein Interesse besteht, müssen Sie nichts weiter unternehmen.
  • Sie gehen durch den Erhalt des Angebots keine vertraglichen Bindungen ein.

Sollten Sie Fragen dazu haben oder weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Eine vertragliche Bindung entsteht erst nach Erhalt Ihrer Zahlung. Sobald die Zahlung bei uns eingegangen ist, bestätigen wir Sie als Vertragspartner von sbsswiss.ch.

Vertragslaufzeit:

  • Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr.
  • Während dieser Zeit profitieren Sie von allen vereinbarten Leistungen und Einträgen im Verzeichnis.

Sollten Sie weitere Fragen zur Vertragsbindung oder den Konditionen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Falls Sie sich nach der Einzahlung umentschieden haben, können Sie innerhalb von 10 Tagen nach dem Einzahldatum schriftlich eine Beanstandung einreichen.

Wie läuft der Prozess ab?

  • Reichen Sie innerhalb der Frist von 10 Tagen eine schriftliche Beanstandung bei uns ein.
  • Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen der eingezahlte Betrag abzüglich der Eintragskosten rückerstattet.

Für Fragen oder Unterstützung beim Rückerstattungsprozess stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Ja, der Vertrag wird nach Ablauf der einjährigen Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.

Bis wann muss ich kündigen?

Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Vertragslaufzeit schriftlich oder per E-Mail bei uns eingegangen sein. Eine verspätete Kündigung kann leider nicht berücksichtigt werden, und der Vertrag verlängert sich automatisch.

Hinweis:

  • Wir empfehlen, die Kündigung frühzeitig einzureichen, um Missverständnisse oder Verzögerungen zu vermeiden.
  • Sie erhalten von uns eine Bestätigung der Kündigung für Ihre Unterlagen.

Für Fragen zur Kündigung oder Vertragsverlängerung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ja, auch nach der automatischen Vertragsverlängerung haben Sie noch eine zusätzliche Frist von 14 Tagen, in der Sie schriftlich oder per E-Mail kündigen können.

Wie funktioniert das?

  • Innerhalb von 14 Tagen nach der Verlängerung können Sie die Kündigung nachreichen.
  • Für die verspätete Kündigung berechnen wir lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 120 CHF.

Unser Extra für Sie:
Als Zeichen unseres Entgegenkommens bleibt Ihr Unternehmenseintrag weitere 2 Monate im Verzeichnis sichtbar, sofern Sie dies akzeptieren. So profitieren Sie trotz verspäteter Kündigung weiterhin von der Reichweite unseres Netzwerks.

Für Fragen oder Unterstützung beim Kündigungsprozess stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

sbsswiss.ch ist täglich für Sie erreichbar und entwickelt sich kontinuierlich weiter, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.

Aktuelle Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: kontakt@sbsswiss.ch

Unser engagiertes Team steht Ihnen zur Verfügung und wird sich schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

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